Satzung
Satzung
für den Kreisverband Würzburg
§ 1 Name, Sitz und Gliederung
- Name
Der Verein trägt den Namen Liberale Hochschulgruppe Würzburg, abgekürzt LHG Würzburg. - Sitz
Der Sitz des Vereins ist Würzburg.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr - Gliederung
Die liberale Hochschulgruppe Würzburg ist eine Untergliederung der Liberalen Hochschulgruppe Bayern. Seine räumliche Ausdehnung umfasst die Universität Würzburg.
In allen nachfolgenden Paragraphen findet das generische Maskulinum Verwendung.
§ 2 Vereinszweck
Die Liberale Hochschulgruppe ist eine selbständige politische Studentenorganisation, in der sich Studenten und Studentinnen zusammengeschlossen haben mit dem Ziel, die Ideen des politischen Liberalismus weiter zu entwickeln und an der Universität Würzburg und ihren Gremien umzusetzen.
Die Liberale Hochschulgruppe Würzburg übt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands aus. Dabei setzt sich die liberale Hochschulgruppe Würzburg zum Ziel, den Studenten an der Universität Würzburg eine liberale politische Ordnung zu bieten.
Dabei verfolgt die Liberale Hochschulgruppe Würzburg ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote zur politischen Bildung und Mitwirkungen an der politischen Willensbildung innerhalb wie außerhalb der Universität Würzburg.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittels des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg kann werden wer als ordentlicher Student an der Universität Würzburg immatrikuliert ist. Dies schließt Promotionsstudenten und beurlaubte Studenten mit ein.
- Der Beitritt zur Liberalen Hochschulgruppe Würzburg wird schriftlich gegenüber dem Hochschulvorstand erklärt. Er wird wirksam, wenn der Hochschulvorstand die Aufnahme bestätigt.
- Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft in der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erworben. Das Fördermitglied wird zu allen Mitgliederversammlungen eingeladen, bei den es Rede- und Antrags- aber kein Stimmrecht besitzt. - Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft in der liberalen Hochschulgruppe wird auf Antrag von mindest 10 ordentlichen Mitgliedern durch 2/3 Mehrheit in der Mitgliederversammlung für außerordentliche Leistungen verliehen. Die in Abs. (1) angeführten Voraussetzungen haben für die Ehrenmitgliedschaft keine Gültigkeit. Das Ehrenmitglied muss keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ehren- und Fördermitgliedschaft gem. Abs. (4a) sind kombinierbar. Das Ehrenmitglied wird zu allen Mitgliederversammlungen eingeladen, bei denen es Rede- und Antragsrecht in Sachfragen genießt. Das Ehrenmitglied besitzt kein Stimmrecht in Personalentscheidungen.
Die Ernennung eines Ehrenmitgliedes muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführt werden.
- Fördermitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet:
- Mit Abschluss des Studiums bzw. Exmatrikulation.
- durch Austritt. Der Austritt ist schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Vorstand zu erklären.
- durch Ausschluss: Hierbei bedarf es einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.
- durch Ausschluss: Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mindestens die für zwei Semester fälligen Beiträge trotz Mahnung nicht bezahlt hat. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Kreisvorstandes. Für einen Ausschluss bedarf es einer 2/3 Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen.
- durch den Erwerb der Mitgliedschaft in einem konkurrierenden Verband.
§ 5 Organe
Die Organe der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg
- Die Mitgliederversammlung hat folgende unübertragbare Aufgaben:
- Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
- Wahl von zwei Kassenprüfern und einem stellvertretenden Kassenprüfer
- Satzungsänderungen
- Beschluss über die Finanzordnung
- Wahl von Delegierten für die Bundes- und Landesversammlung.
- Wahl der Kandidatenlisten für Universitätswahlen
- Mitgliedschaft in Landes- und Bundesverband
- Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Semester zusammen. Die Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung wird mit einer Frist von zehn Tagen vom Vorstand einberufen. Die Einladung ergeht schriftlich oder elektronisch unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung an die Mitglieder der Liberalen Hochschulgruppe.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
- Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Protokollanten und vom Versammlungsleiter unterschrieben und von der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt werden muss.
- Die Mitgliederversammlung wählt einen Versammlungsleiter und, soweit erforderlich, Wahlhelfer und Wahlprüfer.
- Als Geschäftsordnung gilt die Geschäftsordnung der letzten Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Hochschulgruppe e.V.
§ 7 Vertretung
Vorstand im Sinne § 26 BGB sind die Mitglieder des Vorstandes gemäß § 8 Absatz 1.
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem 1. stellv. Vorsitzenden
- dem 2. stellv. Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- den Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Der Vorsitzende wird bei seiner Verhinderung durch die in § 8 Absatz 1 genannte Reihenfolge vertreten.
- Im Fall eines Rücktritts eines Vorstandsmitgliedes sind, sofern noch wenigstens drei Monate der regulären Amtszeit verblieben sind, Neuwahlen für das frei gewordene Amt innerhalb von zwanzig Tagen, gerechnet vom Tag des Rücktritts des Amtsinhabers einzuberufen.
- Der Vorstand wird in einer geheimen Wahl von der Mitgliederversammlung mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Sind mehrere Wahlgänge notwendig, reicht ab dem dritten Wahlvorgang die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wird ein vierter Wahlgang nötig entscheidet das Los. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg.
- Die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes erfolgt durch ein konstruktives Misstrauensvotum der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und erledigt die laufenden Geschäfte. Vor der Entlastung des Vorstandes muss von jedem Mitglied des Vorstandes ein Rechenschaftsbericht vorliegen.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder laut Satzung anwesend sind. Seine innere Organisation und Arbeitsweise regelt der Vorstand selbst.
- Die Auslagerung von Kompetenzen des Vorstandes auf andere Organe, wie zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, ist zulässig. Die Delegation von Aufgaben muss zeitlich befristet mit einem konkreten Auftrag erfolgen.
- Der Vorstand kooptiert den Kreisvorsitzenden der Jungen Liberalen Würzburg ohne Stimmrecht, einen Vertreter der ohne Stimmrecht, die LHG-Mitglieder mit Mandaten in Sprecherrat, Senat oder Konvent und Mitgliedes des LHG-Landes-/Bundesvorstandes ohne Stimmrecht.
Der Vorstand kann, wenn es ihm sinnvoll erscheint, weitere Kooptationen ohne Stimmrecht vornehmen.
§ 9 Finanzen
- Die Liberale Hochschulgruppe Würzburg gibt sich eine Finanzordnung. Diese wird von der Mitgliederversammlung mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.
- In der Finanzordnung müssen die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeitrage und Mahnfristen aufgeführt sein.
§ 10 Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn die Mitglieder mit der Einladung zur Mitgliederversammlung dahingehend informiert wurden, dass ein Antrag zur Änderung der Satzung vorliegt. Für eine Satzungsänderung müssen wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Ist dies nicht der Fall und ist in der Einladung form- und fristgerecht auf die Satzungsänderung hingewiesen worden, wird die Grenze auf 1/3 der Mitglieder gesenkt, sofern zu dieser Mitgliederversammlung ebenfalls form- und fristgerecht eingeladen wird.
§ 11 Anträge
Jedes ordentliche Mitglied ist auf der Kreismitgliederversammlung antragsberechtigt. Werden mehr als drei Anträge gestellt, ist das Alex-Müller-Verfahren zur Bestimmung der Antragsreihenfolge anzuwenden.
Schriftliche Abstimmung ist durchzuführen, sobald ein Mitglied der Liberalen Hochschulgruppe dies wünscht.
§ 12 Ergänzende Bestimmungen
Bei Lücken der Satzung oder bei Zweifeln über ihre Auslegung sind die Satzungen der Liberalen Hochschulgruppe Bayern, des Bundesverbandes der Liberalen Hochschulgruppen e.V. und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in dieser Reihenfolge heranzuziehen.
§ 13 Durchsetzbarkeit der Satzung
Die Durchsetzbarkeit dieser Satzung ist durch jedes Organ der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg zu sichern.
§ 14 Auflösungsbestimmungen
Die Auflösung des Verbandes kann nur mit einer 4/5 Mehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die zu diesem Zweck einberufen wurde. Das Restvermögen fällt der Liberalen Hochschulgruppe Bayern bis zu, die es bis zu einer Neugründung der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg treuhänderisch verwaltet.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung der Liberalen Hochschulgruppe und der Ausfertigung durch den Vorsitzenden der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg am 30.01.2007 in Kraft.


