Grundsatzprogramm

Grundsatzprogramm der LHG zu Bildung und Hochschule

  • Beschlossen auf der 11. Bundesmitgliederversammlung vom 04.06. – 06.06.1993 in Bonn
  • geändert auf der 18. Bundesmitgliederversammlung vom 07.02. – 09.02.1997 in Leipzig
  • geändert auf der 27. Bundesmitgliederversammlung vom 19. – 21. Oktober 2001 in Hannover (aufgehoben)

Das aktuelle Grundsatzprogramm des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen wurde auf der 30. ordentlichen Bundesmitgliederversammlung vom 24. – 25. Mai 2003 in Münster beschlossen.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) ist der bundesweite Dachverband von Hochschulgruppen, der sich eine liberale Hochschulpolitik und die Interessenvertretung der Studierenden zum Ziel gesetzt hat. Der LHG ist weder parteilich, religiös noch fachlich gebunden. Er steht allen Studierenden offen, die sich zu einer liberalen und toleranten Gesellschaft bekennen. Die zentralen Begriffe des Liberalismus sind für uns Freiheit, Toleranz und Eigenverantwortung.
Ideologische Grabenkämpfe und politischen Extremismus an der Hochschule lehnen wir ab. Wir setzen uns stattdessen für eine sach- und vernunftorientierte Hochschulpolitik ein.

1. Moderne Bildung für eine moderne Gesellschaft

Jeder Bürger hat ein Recht auf Bildung. Eine individuelle Gestaltung von Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für eine freie Gesellschaft, daher muss in einer modernen Bildungsgesellschaft jeder junge Mensch seine persönliche Entscheidung treffen können, ob und welchen Bildungsweg und an welcher Hochschule in welchem Studiengang er einschlagen will.

1.1. Senkung des Berufseintrittsalters

Das im internationalen Vergleich höhere Berufseintrittsalter der deutschen Absolventen resultiert nicht nur aus den längeren Studiendauern, sondern auch aus der 13jährigen Schulzeit, an dem immer höheren Schuleintrittsalter und der Wehrpflicht. Um einen früheren Berufseintritt zu ermöglichen, sollte die individuelle Förderung von Schülern intensiviert, die Übergangszeit zwischen den Ausbildungsabschnitten verkürzt werden und durch eine Reform des Hochschulsystems die Möglichkeit zu einem kürzeren Studium gegeben werden.
Durch eine Kombination dieser Maßnahmen ließe sich das durchschnittliche Berufseintrittsalter für Akademiker deutlich senken.

1.2. Studienzeitverkürzung

Um die durchschnittlichen Studienzeiten zu senken, müssen die Studienbedingungen sowohl in Bezug auf die Prüfungsordnungen als auch auf die Ausstattung der Hochschulen verbessert werden. Die so häufig kritisierten überlangen Studienzeiten bedürfen keiner administrativen Zwangsregelungen zur "Motivation" der Studierenden.

Durch die Ineffizienz, die zur Verlängerung der Studienzeit führt, entsteht ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden. Dafür sind mangelnde Informationen über Praktika, Kontingentierung von Seminar- und Abschlussarbeiten und die Nichtanerkennung von Studienleistungen nach Studienortwechsel sowie die Eigenfinanzierung des Studiums mitverantwortlich. Allen Studierenden sollte durch ein effizienteres Hochschulsystem ermöglicht werden, ihr Studium in der von ihnen als angemessen erachteten Zeit abzuschließen. Dazu können auch ein Entrümpeln der Studienpläne und die bessere Ausnutzung der an der Universität vorhandenen Ressourcen beitragen.
Hochschulen sollen die Möglichkeit haben, Trimester-Betrieb (in einzelnen oder in mehreren Studiengängen) anzubieten.

2. Arbeitsplatz Hochschule

2.1. Dienstrecht

Auf dem Gebiet des Dienstrechts fordern wir umfassende Reformen. Bislang ist der Beamtenstatus der Regelfall für Professoren. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich Forschung und Lehre frei von äußeren Zwängen entfalten können. Der Beamtenstatus hat sich aber in vielen Fällen als leistungs- und damit qualitätshemmend herausgestellt. Wir fordern deshalb, Professoren künftig nicht mehr ins Beamten- sondern in ein Angestelltenverhältnis zu berufen. Ebenso wenig soll die Habilitation zwingend notwendige Voraussetzung für die Berufung von Professoren sein.
Die Bezüge der Professoren sollten aus einem Grundbetrag und Leistungszulagen bestehen. Ziel sollte eine stärkere finanzielle Honorierung von individuellen Leistungen im Bereich der Lehre sein. Außerdem muss es wirkungsvolle Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Professoren geben, die ihr Lehrdeputat nicht oder nur mangelhaft erfüllen.

2.2. Wissenschaftlicher Nachwuchs

In den nächsten Jahren wird ein großer Teil der derzeitigen Professoren emeritiert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass engagierte und qualifizierte junge Wissenschaftler an ihre Stelle treten, damit das Niveau der deutschen Hochschulen nicht unter dieser Entwicklung leidet. Angemessen dotierte Promotionsstipendien und eine ausreichende Anzahl an Assistenzstellen müssen gewährleisten, dass junge Akademiker frühzeitig eigene Wege in der Wissenschaft einschlagen können. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist daher eine der vordringlichen Aufgaben der Hochschulen. Es ist Aufgabe der Lehrenden, das Interesse der Studierenden für eine wissenschaftliche Laufbahn zu fördern. Insbesondere für Frauen sollen neuartige Förderungsinstrumente entwickelt werden, da sich die bisher bestehenden als nicht zielführend erwiesen haben.

3. Lebensraum Hochschule

3.1. Studienfinanzierung

Ein Hochschulstudium muss unabhängig von sozialer Herkunft und sozialen Umständen möglich sein. Ein Teil der langen Studienzeiten resultieren aus der Tatsache, dass immer mehr Studierende während ihres Studiums arbeiten müssen, um ihr Studium zu finanzieren. Aus diesen Gründen muss eine neue Form der finanziellen Studienförderung gefunden werden. Kriterien für eine Ausbildungsförderung sollten in erster Linie Elternunabhängigkeit, Bedarfsdeckung, Flexibilisierung der finanziellen Unterstützung sowie die Verringerung des Verwaltungsaufwands sein.
Die Förderung von hochbegabten Studierenden durch private und öffentliche Stiftungen ist weiter auszubauen. Die an den Hochschulen existierenden Möglichkeiten von Promotionsstipendien reichen nicht aus und müssen verstärkt werden.

3.2. Studentisches Wohnen

Bezahlbarer Wohnraum ist Voraussetzung für eine freie Wahl des Studienorts. Statt der bisherigen wettbewerbsverzerrenden Objektförderung, ist eine individuelle Förderung der Studierenden (Subjektförderung) erforderlich. Dazu müssen die ortsüblichen Vergleichsmieten bei der Festlegung der individuellen Studienförderung berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass ausreichend behinderten- und kindgerechte Wohnungen zur Verfügung stehen. Höhere Mieten oder sonstige Benachteiligungen behinderter und ausländischer Studierender lehnen wir strikt ab.

4. Hochschulreform

Eine umfassende Hochschulreform ist seit langem überfällig. Wichtige Reformen, wie die des Dienstrechts und der Schaffung einer Autonomie in Haushalts- und Personalfragen müssen konsequent vorangetrieben werden. Die Studienbedingungen in Deutschland leiden in vielen Fächern unter zu gering vorhandenen Kapazitäten.
Die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen und die strukturellen Probleme lassen sich nicht durch die Einführung von Studiengebühren lösen. Der Staat steht an erster Stelle in der Verantwortung für die Hochschulfinanzierung. Bildung ist die wichtigste Ressource unseres Landes, die potentiell unbegrenzt zur Verfügung steht. Das oberste Interesse unseres Landes muss es deshalb sein, ein größtmögliches Maß an Bildung zu vermitteln, um den Mangel an sonstigen Ressourcen auszugleichen. Wir lehnen deshalb Studiengebühren und Studienkontenmodelle an öffentlichen Hochschulen strikt ab. Stattdessen muss die Effizienz der Hochschulen durch Wettbewerb und Abbau staatlicher Regulierung gesteigert werden. Auf diese Weise wird ein Hochschulsystem entstehen, das transparent und differenziert auf die Nachfrage der Studierenden und die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren kann.

4.1. Hochschulreife

Das Abitur muss dem Anspruch der allgemeinen Hochschulreife wieder voll gerecht werden und eine breite Allgemeinbildung der Studienanfänger gewährleisten. Das Kurssystem der Oberstufe muss beibehalten werden, um eine individuelle Fächerauswahl zu ermöglichen. Keinesfalls darf der Erwerb der Hochschulreife durch Fachoberschule/ Berufsoberschule und über den zweiten Bildungsweg dabei vernachlässigt werden. Vielmehr soll auf diesem Wege einem breiten Spektrum von Personen der Zugang zum Studium ermöglicht werden.

Um die Wahl eines Studienfaches zu erleichtern und Studienabbrüche zu verhindern, muss die Kooperation zwischen Hochschule und Schule verbessert werden. Die Beratung der Oberstufenschüler durch Studierende kann ein Element dieser Zusammenarbeit sein.

4.2. Wettbewerb zwischen Hochschulen

Jede Hochschule soll ihr Profil und ihre Schwerpunkte selbst bestimmen können. Die Hochschulen müssen eine hohe Transparenz ihrer Leistungen und ihrer Lehrangebote gewährleisten, beispielsweise durch regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse interner und externer Bewertungen in den Bereichen Forschung und Lehre.
Ein Wettbewerb zwischen den Hochschulen ist nur möglich, wenn diese vollständige Rechtsfähigkeit und damit eine echte Autonomie erhalten. Sie müssen über Studiengänge, Forschungsschwerpunkte, Zulassung von Studierenden, Mittelverteilung sowie Einstellung und Entlassung von Professoren ohne Auflagen von Landesministerien entscheiden können. Dies setzt eine vollständige Personalhoheit der Hochschulen voraus.
Ein Wettbewerb zwischen den Hochschulen um Studienanfänger und finanzielle Mittel setzt außerdem ein verändertes Selbstverständnis dieser voraus. Sie müssen sich in Zukunft als Dienstleister verstehen, die Bildungsinhalte vermitteln.

4.3. Studienstrukturreform

Der LHG setzt sich für eine grundlegende Reform des Studiums ein.
Überalterte, zur Unflexibilität erstarrte Studienformen sollen durch ein modernes und möglichen weiteren Reformen offenes Modell eines freien modularisierten Studiums ersetzt werden. Grundgedanke einer sinnvollen Studienreform muss es sein, neben dem bisherigen Studienangebot durch neue Kombinations- und Wahlmöglichkeiten größere Räume der Studiengestaltung zu schaffen. Studierende müssen ihr Studium entsprechend ihrer wissenschaftlichen Interessen und beruflichen Ziele gestalten können, um so auch adäquat auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können.
Jeder Studierende sollte künftig bereits nach drei Jahren einen ersten, berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) erwerben können. Wir fordern deshalb für alle geistes-, natur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächer die Einführung gestufter Studienabschlüsse (Bachelor, Diplom bzw. Magister entsprechend des angelsächsischen Masters). Nach sechs Semestern können die Studierenden dann den akademischen Grad eines Bachelor erwerben, nach weiteren zwei bis vier Semestern ihr Diplom bzw. ihren Magister. Das Bachelor-Studium darf nicht eine Art verlängertes Grundstudium sein, sondern soll ein eigenständiges Studium mit eigenem wissenschaftlichen Anspruch werden. Die Hochschulen sollten außerdem die Möglichkeit erhalten, bei den Bachelor-Studiengängen unterschiedliche Schwerpunkte (didaktische, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Ausrichtung) zu setzen. Dies würde die Profilbildung der Hochschulen erleichtern und so den Wettbewerb zwischen den Hochschulen beleben.
Die neuen Abschlüsse sollten internationalem Standard entsprechen, damit deutsche Studierende leichter im Ausland studieren können. Bisher wird dies dadurch erschwert, dass das deutsche Diplom – genau wie der deutsche Magister – im Ausland oft nur als erster akademischer Abschluss gewertet wird. Vergleichbar sind die deutschen Titel jedoch eher mit dem international bekannten Master, der den Abschluss eines Postgraduiertenstudiums bescheinigt. Umgekehrt schreckt die international nicht kompatible Struktur Ausländer von einem Studium in Deutschland ab. Neben der Anpassung an internationale Standards soll die neue Struktur des Studiums die Hochschulen durch kürzere Studienzeiten entlasten, die Zahl der Studienabbrecher senken und die Absolventen besser auf das Erwerbsleben vorbereiten. Hierdurch ergäben sich für die Studierenden neben einer leichteren und flexibleren Lebensplanung auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In der Wirtschaft ist ein Bedarf an jungen Studienabgängern erkennbar. Zurzeit verhindert das Fehlen eines ersten staatlich anerkannten Abschlusses, wie des Bachelors, die Integration dieser Studienabgänger in den Arbeitsmarkt jedoch erheblich.

4.4. Einführung von credit-point-Systemen

Der Wechsel vom und ins Ausland sollte für die Studierenden insgesamt erleichtert werden. Dies ist zum Beispiel durch die Vergabe so genannter credit points auf der Basis eines European creditpoint transfer system (ECTS) möglich. Dadurch wird sowohl bundesweit als auch international Transparenz und Vergleichbarkeit geschaffen. Studiengänge können auch im Ausland auf ihren Arbeitsaufwand hin eingestuft und im Ausland erbrachte Leistungen hinterher angerechnet werden. Außerdem würde die Anerkennung von Studienleistungen nach Fachrichtungs- und Studienortwechsel deutlich vereinfacht.
Darüber hinaus sollen Hochschulabschlusszeugnisse künftig eine Auflistung der studierten Module und deren Einzelprüfungen sowie das Thema der Abschlussarbeit enthalten. So wird auch die an den Hochschulen hergestellte Transparenz in den Beschäftigungsmarkt transportiert.
Der LHG befürwortet daher die Akkreditierung der Studienabschlüsse und einzelner Studienmodelle auf der Ebene des europäischen Hochschulraums.

4.5. Wissenschaft und Praxis

Unternehmen wollen Praktiker, Einsteiger mit Berufserfahrung. Erlerntes Wissen muss angewandt, präsentiert und verkauft werden. Praxiserfahrung ist der Schlüssel zum Einstieg in das Berufsleben und sollte daher in allen Studiengängen gefördert werden. Nur so kann ein fließender Übergang vom Studium in die Erwerbstätigkeit stattfinden. Gleichzeitig muss aber weiter die Möglichkeit eines wissenschaftlichen Studiums gewahrt bleiben. Besonders für Forschung und Wissenschaft sind Theoretiker wichtig, die eine fundierte Forschungstätigkeit ermöglichen.
Der Schwerpunkt muss künftig von Detailwissen auf Schlüsselqualifikationen und Methodik verlegt werden. Die Studienabläufe müssen flexibler sein. Es muss das Ziel des Studiums sein, Kompetenzen aufzubauen, anstatt zeitraubende Veranstaltungen im Prüfungsplan unterzubringen, deren Nutzen im Rahmen der Ausbildungsziele unnötig ist.

5. Demokratische Hochschulen

Wir fordern die bundesweite Einführung der verfassten Studierendenschaft, die vollständig autonom von den Universitätsleitungen handeln können. Die Gruppen aus studentischen Vertretern und wissenschaftlichen Mitarbeitern sind in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung unterrepräsentiert. Die absolute Mehrheit der Professoren in diesen Gremien wird von uns abgelehnt. Deshalb setzen wir uns für eine stärkere Gewichtung der studentischen Stimmen in den akademischen Gremien ein. Außerdem sollen auf Bundes- wie auf Landesebene zur stärkeren Vertretung studentischer Interessen gegenüber den öffentlichen Entscheidungsträgern Studierendenparlamente eingerichtet werden.

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